Gesamtrevision der Gemeindeordnung

Stadtbild (Foto: Haru Vetsch)

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Fit für die Zukunft!
Raimondo Branca,
Das Organisationsreglement der evangelischen Kirchgemeinde Frauenfeld stammt aus dem Jahr 2003 und ist in wesentlichen Teilen veraltet. Die Kirchenvorsteherschaft hat deshalb eine Gesamtrevision vorbereitet. Mit der neuen Gemeindeordnung werden neue gesetzliche Grundlagen und organisatorische Entwicklungen der Kirchgemeinde berücksichtigt. Die Gemeindeordnung soll den Rahmen für die veränderten kirchlichen Gegebenheiten bilden und genügend Flexibilität für zukünftige Entwicklungen ermöglichen. Die formale Grundlage für die Gesamtüberarbeitung bildeten die Empfehlungen des Kirchenrates der Evangelischen Landeskirche Thurgau (Mustergemeindeordnung).

Unsere Kirchgemeinde hat seit der letzten Überarbeitung des Organisationsreglements im Jahre 2003 verschiedene Entwicklungsschritte gemacht. Unter anderem wurde ein umfangreicher Gemeindeentwicklungsprozess durchgeführt und ein Ressortsystem mit neuem Organigramm eingeführt. Diese angepassten Strukturen haben sich bewährt und sollen in die Gemeindeordnung einfliessen.

Ziele der Überarbeitung
Die Kirchenvorsteherschaft ist bei der Überarbeitung nach dem Grundsatz «so viel wie nötig und so wenig wie möglich» vorgegangen und ist überzeugt, dass mit der neuen Gemeindeordnung eine gute organisatorische Grundlage für das vielfältige Gemeindeangebot der Kirchgemeinde erreicht werden kann. Hauptziele der Überarbeitung sind:

● Anpassung an neue gesetzliche Grundlagen und Regelung von Praxisänderungen.
● Festlegung eines flexiblen Rahmens für die veränderten kirchlichen Gegebenheiten und Schaffung von genügend Freiräumen für zukünftige Entwicklungen nach dem Grundsatz «so viel wie nötig und so wenig wie möglich».
● Verkleinerung der Behörde und der Kommissionen.
● Inhaltliche und redaktionelle Anpassung an die Mustervorlage des Kirchenrates der Evangelischen Landeskirche Thurgau.
● Nach Genehmigung der neuen Gemeindeordnung soll anschliessend durch die Kirchenvorsteherschaft das Verwaltungsreglement überarbeitet werden.


Übersicht der wesentlichsten Änderungen::
● Erlass und Änderungen der Gemeindeordnung erfolgen neu durch die Kirchgemeindeversammlung und nicht mehr wie bisher an der Urne.
● Die Wahl der Kirchenvorsteherschaft samt Präsidium und der Kirchenpflege erfolgt neu an der Kirchgemeindeversammlung und nicht mehr wie bisher an der Urne. Die Wahlvorschläge werden mit der Einladung allen Stimmberechtigten schriftlich zugestellt.
● Die Kirchgemeindeversammlung befindet über Stellenplananpassungen neu ab 50 Stellenprozent pro Stelle (bisher 20 Stellenprozent).
● Die Finanzkompetenz der Kirchgemeindeversammlung wird für einmalige Sachausgaben auf Fr. 1'500'000 erhöht (bisher Fr. 1'000'000). Für wiederkehrende Ausgaben wird die Kompetenz auf Fr. 200'000 erhöht (bisher Fr. 100'000).
● Verkleinerung der Kirchenvorsteherschaft auf 7 gewählte Mitglieder (bisher 9 Mitglieder ohne Pfarrpersonen).
● Die Finanzkompetenz der Kirchenvorsteherschaft wird für einmalige Sachausgaben auf Fr. 200'000 erhöht (bisher Fr. 100'000). Für wiederkehrende Ausgaben wird die Kompetenz auf Fr. 80'000 erhöht (bisher Fr. 40'000).
● Die Anzahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission wird auf 5 Mitglieder reduziert (bisher 7 Mit-glieder).

Urnenabstimmung am 3. März 2024
Die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger werden am 3. März 2024 im Rahmen der Urnenabstimmung über die neue Gemeindeordnung abstimmen können. Die Abstimmungsunterlagen werden Mitte Februar verschickt und enthalten die neue Gemeindeordnung mit entsprechenden Detailangaben und Erklärungen. Die Kirchenvorsteherschaft freut sich auf die Abstimmung und eine rege Beteiligung.


Bereitgestellt: 09.01.2024      
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