Kirchenvorsteherschaft
Die Kirchenvorsteherschaft ist eine Kollegialbehörde. Sie ist jeweils für vier Jahre gewählt (2024-2028) und leitet die Geschicke der Kirchgemeinde. An den 7 bis 8 jährlichen Kirchenvorsteherschaftssitzungen werden Anträge aus den fünf Ressorts diskutiert und verabschiedet. Die Kirchenvorsteherschaft kann den Ressorts eigene Kompetenzen einräumen; die Gesamtverantwortung liegt jedoch bei der Kirchenvorsteherschaft.
In Frauenfeld besteht die Kirchenvorsteherschaft aus sieben gewählten "Laien" und zwei stimmberechtigen Pfarrpersonen. An den Kirchenvorsteherschaftssitzungen nehmen zusätzlich alle ordinierten Amtsträger (Pfarrer und Diakone), der Pfleger sowie die Ressortleitungen teil.
In Frauenfeld besteht die Kirchenvorsteherschaft aus sieben gewählten "Laien" und zwei stimmberechtigen Pfarrpersonen. An den Kirchenvorsteherschaftssitzungen nehmen zusätzlich alle ordinierten Amtsträger (Pfarrer und Diakone), der Pfleger sowie die Ressortleitungen teil.
Gewählte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
Funktionen
Präsident der Kirchenvorsteherschaft
Heinz Stübi, Buechhölzlistrasse 5, 8500 Frauenfeld
, 052 720 74 50
Vize-Präsidentin der Kirchenvorsteherschaft
Brigitte Ehmann, Weizenstrasse 12, 8500 Frauenfeld
, 052 721 67 52
Aktuar der Kirchenvorsteherschaft
Michael Tschumi, Im Spitzacker 11, 8500 Frauenfeld
, 052 511 22 35
Heinz Stübi, Buechhölzlistrasse 5, 8500 Frauenfeld
, 052 720 74 50
Vize-Präsidentin der Kirchenvorsteherschaft
Brigitte Ehmann, Weizenstrasse 12, 8500 Frauenfeld
, 052 721 67 52
Aktuar der Kirchenvorsteherschaft
Michael Tschumi, Im Spitzacker 11, 8500 Frauenfeld
, 052 511 22 35