Kirchenvorsteherschaft
Die Kirchenvorsteherschaft ist eine Kollegialbehörde. Sie ist jeweils für vier Jahre gewählt (2016-20) und leitet die Geschicke der Kirchgemeinde. An den 1 bis 2 monatlichen Kirchenvorsteherschaftssitzungen werden Anträge aus den fünf Ressorts diskutiert und verabschiedet.
Die Kirchenvorsteherschaft kann den Ressorts eigene Kompetenzen einräumen; die Gesamtverantwortung liegt jedoch bei der Kirchenvorsteherschaft.
In Frauenfeld besteht die Kirchenvorsteherschaft aus neun gewählten "Laien" und drei stimmberechtigen Pfarrpersonen. An den Kirchenvorsteherschaftssitzungen nehmen zusätzlich alle ordinierten Amtsträger (Pfarrer und Diakone), der Pfleger sowie die Ressortleitungen teil.