Die Stadt Frauenfeld hat eine Broschüre herausgegeben, die Hilfe sein kann für den Todesfall, bzw. für die Regelung dazu: "Angaben für meinen Todesfall". Das Alterszentrum Park von Frauenfeld schreibt dazu: "Es zeigte sich, dass es zu einer grossen Befreiung werden kann, wenn wir auch äussere Anordnungen rechtzeitig treffen. Vor allem aber sind die nächsten Angehörigen sehr dankbar, wenn sie solche Wünsche eines ihnen nahestehenden Menschen kennen. Es betrifft Wünsche, die nicht in ein Testament hineingehören, wenn überhaupt ein Testament errichtet worden ist."
Was tun wenn jemand stirbt
Die Handreichung unserer Kirchgemeinde will Trauernde eine Stütze sein und die nötigen Informationen geben. Sie hilft in der schwierigen Zeit sich organisatorisch zurecht zu finden und zeigt auf, wie eine Abdankung bei uns üblich ist.
Diese Handreichung erhalten Sie auch beim Bestattungsamt oder im Kirchgemeindesekretariat.
Handreichung für Trauerfamilien finden sie weiter unten auf dieser Website.
- Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, Ihr Hausarzt, wenn er erreichbar ist, ansonsten der Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen.
- Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
- Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.