Tagesimpuls

Ressort Feiern

Todesfall - Beerdigung - Abdankung

Friedhof (Foto: Kirchenweb Bilder)

Friedhof (Foto: Kirchenweb Bilder)

Friedhof: Jesus trägt sein Kreuz (Foto: Kirchenweb Bilder)

Friedhof: Jesus trägt sein Kreuz (Foto: Kirchenweb Bilder)

Grabstein (Foto: Kirchenweb Bilder)

Grabstein (Foto: Kirchenweb Bilder)

Begleitung in Trauer
Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren. Das Abschiednehmen ist sehr schmerzlich. Die Trauer und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit - es ist wichtig, sich diese zu nehmen. Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer Ihrer Kirchgemeinde begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier.
Vorkehrungen zum Todesfall
Die Stadt Frauenfeld hat eine Broschüre herausgegeben, die Hilfe sein kann für den Todesfall, bzw. für die Regelung dazu: "Angaben für meinen Todesfall". Das Alterszentrum Park von Frauenfeld schreibt dazu: "Es zeigte sich, dass es zu einer grossen Befreiung werden kann, wenn wir auch äussere Anordnungen rechtzeitig treffen. Vor allem aber sind die nächsten Angehörigen sehr dankbar, wenn sie solche Wünsche eines ihnen nahestehenden Menschen kennen. Es betrifft Wünsche, die nicht in ein Testament hineingehören, wenn überhaupt ein Testament errichtet worden ist."
Was tun wenn jemand stirbt

Die Handreichung unserer Kirchgemeinde will Trauernde eine Stütze sein und die nötigen Informationen geben. Sie hilft in der schwierigen Zeit sich organisatorisch zurecht zu finden und zeigt auf, wie eine Abdankung bei uns üblich ist.
Diese Handreichung erhalten Sie auch beim Bestattungsamt oder im Kirchgemeindesekretariat.
Handreichung für Trauerfamilien finden sie weiter unten auf dieser Website.

  • Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, Ihr Hausarzt, wenn er erreichbar ist, ansonsten der Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen.
  • Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
  • Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Welche Pfarrerin, welcher Pfarrer ist zuständig?
Wenden Sie sich zuerst an das Bestattungsamt. (Tel. 052 724 52 30). Dort werden Sie genauer über den Ablauf der Abdankung informiert. Das Bestattungsamt ist auch informiert, welche Pfarrperson für die Abdankung zuständig ist. Sollte die entsprechende Pfarrperson abwesend sein, besteht ein Vertretungsplan. Das Bestattungsamt ist informiert.
Link >> Bestattungsamt

Für die Pfarrkreiszuteilung können Sie auf der Website der Pfarrpersonen nach Strassen die zuständige Pfarrperson finden.


Regelungen Abdankung Siehe Dokument unten als Link
Was wird beim Trauergespräch besprochen?
Mit der zuständigen Pfarrperson besprechen Sie die Gestaltung der Trauerfeier. Normalerweise werden Erinnerungen an den Verstorbenen oder die Verstorbene (z.B. als Lebenslauf oder Ähnliches) vorgelesen oder anderweitig in die Feier mit einbezogen. Weitere persönliche Elemente, die dem Verstorbenen wichtig waren, können eingebaut werden.

Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der Pfarrperson, damit die Trauerfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht und Ihnen hilft, Abschied zu nehmen.
Abschied nehmen – am Tag der Bestattung
Ein leidvoller Gang - aber nicht alleine
sondern in der Gemeinschaft Gottes


Wir besammeln uns um 14 Uhr in der Friedhofhalle. Die Pfarrperson begrüsst die Trauergemeinde und spricht ein Gebet beim Sarg bzw. bei der Urne.

Unter Glockengeläute geleiten wir den Sarg bzw. die Urne zu ihrer letzten Ruhestätte. In Anwesenheit der Trauergemeinde wird der Sarg bzw. die Urne beigesetzt. Wir sammeln unsere Gedanken und beten. Alle haben die Möglichkeit, sich am offenen Grab in einem kurzen Moment der Stille zu verabschieden, vielleicht mit einem Blumengruss.

Mit Glockengeläut gehen wir zur Kirche. Für die Angehörigen sind die vordersten Bankreihen reserviert. Im Trauergottesdienst wollen wir des Verstorbenen, der Verstorbenen mit dem Lebenslauf gedenken.

In Gebeten, Liedern und der Predigt möchten wir unsere Hoffnung teilen: „Ich bin ganz sicher, daß nichts uns von der Liebe Gottes trennen kann.“ (Römerbrief, 8, 38)

Es ist üblich, dass nach dem Gottesdienst die nächsten Angehörigen die Kirche als erste verlassen und beim Ausgang die Anteilnahme (Kondolenz) der Anwesenden entgegen nehmen.
Die Pfarrperson bespricht die Einzelheiten der Abdankung beim Trauergespräch. Vielleicht haben Sie einen Wunsch betreffend der Liederwahl oder Kollekte?

Vom Verstorbenen kann vor 13.45 Uhr am Tag der Beerdigung am Sarg Abschied genommen werden. Sarg und Urne werden nicht in der Kirche aufgebahrt. Eine zweite Abdankung am gleichen Tag kann um 15.30 Uhr stattfinden. Bei grösseren Abdankungen (ab ca. 160 Personen) empfiehlt sich, die Stadtkirche zu benützen. Evangelische Bewohnerinnen und Bewohner, die im Zeitpunkt des Ablebens in der früheren Ortsgemeinde Kurzdorf oder Horgenbach gewohnt haben, können wahlweise auf dem Friedhof Oberkirch oder Kurzdorf beerdigt werden.
Und wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung und Abdankung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden.

Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich. Für die Benützung der Kirche, den Einsatz der Organisten, etc. gelten finanzielle Regelungen, die von der Evangelischen Kirchgemeinde Frauenfeld festgelegt sind.

Link>> Begleitung von Trauernden
Bereitgestellt: 06.12.2024    Besuche: 61 Monat 
Datenschutz
aktualisiert mit kirchenweb.ch