Zivile Trauung geht vor!
In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Standesamt geschlossen haben. Die zivile Trauung ist in jedem Fall Voraussetzung für die kirchliche Trauung.
Welche Pfarrerin, welcher Pfarrer ist zuständig?
Grundsätzlich die Pfarrperson, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Wir raten Ihnen, diese auch zu kontaktieren. Wenn Sie diese Person noch nicht kennen, ist die kirchliche Trauung eine gute Gelegenheit, eine Beziehung zu knüpfen, die später eventuell wichtig für Sie werden kann. (wenn Kinder den kirchlichen Unterricht besuchen, wenn Sie Hilfe brauchen usw.). Aber: keine Regel ohne Ausnahme.
Wahl der Kirche
Die Benützung der Kirche am eigenen Wohnort ist in der Regel gratis. Auswärts müssen Sie meist eine Gebühr entrichten, die von Ort zu Ort verschieden ist.
Konzertanfrage in unseren Kirchen
Für die Anfrage füllen Sie bitte das Anfrageformular
KIRCHEN aus und senden es per E-Mail (als Word-Datei) an unser Sekretariat.
Schmücken der Kirche
Für speziellen Blumenschmuck sind Sie selber verantwortlich und müssen auch selber dafür aufkommen. Zu beachten ist insbesondere dies:
- den Weisungen der/des MesmerIn ist Folge zu leisten
- wenn mehrere Trauungen am gleichen Tag nacheinander stattfinden, müssen sich die Brautpaare über das Schmücken der Kirche miteinander absprechen
- in verschiedenen Kirchen ist es untersagt, Blumen zu streuen, weil die Böden darunter leiden und oft kaum mehr gereinigt werden können.
Informieren Sie sich über die Benützung der Kirchen bei unserem Sekretariat.