Der Bundesrat hat am 23. Juni neue Lockerungen bekanntgegeben.
- Für Gottesdienste und Veranstaltungen in Innenräumen gilt neu keine generelle Begrenzung der Besucherzahl mehr. Es dürfen 2/3 der verfügbaren Plätze belegt werden.
- Auf Abstände ist weiterhin zu achten
- Eine Maskenpflicht gilt weiterhin in Innenräumen, aber nicht mehr im Freien
- Im Gottesdienst darf gesungen werden, aber weiterhin nur mit Schutzmaske
- Der Auftritt von Chören ist auch in Innenräumen wieder erlaubt
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