Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 und am 13. Januar 2021 aufgrund der immer noch sehr hohen Fallzahlen, der drohenden Verbreitung von wesentlich ansteckenderen Mutationen des Covid-19-Virus und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie Covid-19 beschlossen. Weiterhin Gültigkeit hat das Rahmenschutzkonzept für Gottesdienste der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS vom 12. Dezember 2020. Der Thurgauer Kirchenrat hat daher am 21. Januar 2021 eine neue
Corona-Regelung für Kirchgemeinden im TG beschlossen.
Folgende Regelungen gelten aktuell:
- Seit dem 12. Dezember 2020 gilt ein generelles Verbot für Veranstaltungen. Von diesem Verbot sind alle kirchlichen Veranstaltungen betroffen, die nicht Gottesdienstcharakter haben.
- Gottesdienste mit bis zu 50 Besucherinnen und Besuchern können weiterhin stattfinden. Die Beschränkung auf 50 teilnehmende Personen gilt auch für Taufen, Trauungen und Abdankungen. Im Gottesdienst gilt Maskenpflicht; Singen ist nicht erlaubt und vor, im und nach dem Gottesdienst sind die Abstandsregeln zu beachten und die Beschränkung von Gruppen auf 5 Personen.
- Auf den Friedhöfen und bei Abdankungen gilt das Schutzkonzept des Bestattungsamts vom 18.1.2021.
- Im Religions- und Konfirmandenunterricht gelten die kantonalen Regeln für die Schule.
- Chöre dürfen im Moment nicht proben oder auftreten.